Zur wasserhaushaltsrechtlichen Einordnung von Grundwasserregulierungen zur Durchführung von Bauvorhaben

- BVerwG, U.v. 28.6.2007 – 7 C 3/07 -

Wird zum Zwecke der Beibehaltung eines konstanten Grundwasserstandes während des Ausbaus einer Bundeswasserstraße Grundwasser in ein oberirdisches Gewässer abgepumpt, handelt es sich um eine Benutzung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 6 WHG, die nicht nach § 3 Abs. 3 Satz 1 WHG von dem Begriff der Benutzung ausgenommen ist.

Wasserrechtliche Zustimmung zur Böschungsmahd eines Kanals im Innenbereich

- VG Oldenburg, U.v. 10.09.2009 - 5 A 89/09 -

1. Der im Wasserrecht zu beachtende allgemeine Biotopschutz (§ 37 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz, NNatG) gilt auch im beplanten und bebauten Innenbereich.

2. Landschaftsverschönerung ist kein "vernünftiger Grund" i. S. d. § 37 Abs. 1 NNatG, der die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten rechtfertigt. Sie bietet auch keinen Anlass für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 5 NNatG zur Mahd von Böschungen an Gewässern.

Beanstandung eines Abwasserkonzepts
- VG Arnsberg, E.v. 22.06.2010,  8 K 201/09 -

1. Ein Abwasserbeseitigungskonzept muss darlegen, dass auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gewährleistet ist.

2. Gemeinde im Sinne von Art. 2 Nr. 4 der Richtlinie 91/271/EWG ist zunächst lediglich als ein Gebiet bzw. ein Bereich zu verstehen, der nach den weiter in der Vorschrift genannten Kriterien näher räumlich bzw. örtlich einzuschränken bzw. zu bestimmen ist.

3. Eine Kanalisation ist eine "Einrichtung, in der kommunales Abwasser gesammelt und transportiert wird". Dagegen wird in einer abflusslosen Grube Abwasser nicht transportiert.

4. Abwasseranlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und erhalten werden.

 

Informationsdienst Umweltrecht e. V.