
Sonderheft:
Klimaschutz in der kommunalen Planung
Autoren: Ursula Philipp-Gerlach und Björn Bischoff
Die “Werkzeug”-Broschüre von BUND Baden Württemberg und IDUR umfasst 23 Seiten und kann für EURO 3.- zuzgl. Porto
bestellt werden beim
Informationsdienst Umweltrecht e.V.,
Niddastr. 74, 60329 Frankfurt,
per Email: bestellung@idur.de
per Fax 069/252748.
Beim Klimaschutz reicht es nicht aus, wenn Kommunen auf neue Gesetze warten. Über das Planungsrecht haben die Gemeinden viele Handlungsspielräume, um energieeffizientes und klimaschonendes Bauen und Wohnen zu fördern. Das gilt nicht nur für Neubaugebiete auf der Grünen Wiese: Auch im innerstädtischen Bestand wird neu gebaut. Sei es auf Konversionsflächen, durch die Wiederbelebung alter Industrie- und Gewerbegebiete oder die Nutzung von Brachflächen. Und hier liegen die Potenziale für den Klimaschutz.
Der Leitfaden „Klimaschutz in der kommunalen Planung“ verknüpft das Baurecht mit der kommunalen Praxis – und berücksichtigt alle wesentlichen Elemente von der Idee einer klimaschutzorientierten Stadtplanung bis hin zu deren Umsetzung. Damit halten Kommunalpolitiker und örtliche Initiativen ein Instrument in Händen, mit dem sie beim Klimaschutz vor Ort entscheidende Impulse setzen können.
Aus der Einleitung:
Die Möglichkeiten des Klimaschutzes durch Bauleitplanung ist nur ein Handlungsfeld der Kommunen, um energieeffizientes Bauen und Wohnen in ihrer Gemeinde voranzutreiben. Unter dem Rechtsregime des Baugesetzbuches (BauGB) liegt die Planung der künftigen Flächennutzung in der Gemeinde grundsätzlich in der Hand der Kommunen.
In erster Linie beziehen sich die Instrumente zum Klimaschutz auf neue Baugebiete. Damit stehen nun aber keineswegs die flächenfressenden Neubaugebiete auf der “grünen Wiese” im Vordergrund der Betrachtungen. Ganz im Gegenteil: Auch im städtebaulichen Bestand wird neu gebaut und in der Innenentwicklung liegen große Potenziale für den Klimaschutz. Sei es auf Konversionsflächen, durch die Revitalisierung alter Industrie- und Gewerbegebiete oder nicht mehr genutzter Bahnflächen, der Nutzung von Brachflächen oder der behutsamen Nachverdichtung und städtebaulichen Erneuerung. Gerade in diesen Bereichen kann das Instrumentarium innovativ eingesetzt werden. Eingeschränkt ist das Instrumentarium allerdings in den Bestandsgebieten, in denen nichts verändert wird. Hier herrscht grundsätzlich Bestandsschutz; nachträgliche Auflagen sind nur sehr eingeschränkt möglich. Vorrangig greifen in diesen Gebieten (kommunale) Förderprogramme, beispielsweise zur Wärmedämmung oder energetischen Sanierung von Gebäuden.
