Mitglieder des IDUR können gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung des IDUR folgende Vereinigung:
a) die nach § 29 BNatSchG (alte Fassung) anerkannten Naturschutzvereine,
b) und sonstige gemeinnützige juristische Personen,
die nach ihrer Satzung überwiegend Zwecke des Natur- und Umweltschutzes verfolgen.
Sie leisten ihren Beitrag durch regelmäßige Geldzahlungen nach Beschluss der Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach einem Staffelmodell, das bei der Jahresmitgliederversammlung 2001 beschlossen wurde. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach den Mitgliedern des jeweiligen Mitgliedsverbandes bzw. -Vereins. Bei Dachverbänden wird die Summe der Mitglieder der Mitgliedsverbände zugrunde gelegt.
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Die Beiträge für das laufende Jahr werden aus den Zahlen des vergangenen Jahres ermittelt, dass heißt der Jahresbeitrag 2007 bemisst sich nach den Mitgliederzahlen 2006.
Um Mitglied werden zu können, muss eine vertretungsberechtigte Person einer oben bezeichneten Vereinigung einen Antrag zur Aufnahme als Mitglied beim IDUR stellen. In diesem Antrag sind Name und Anschrift des Vereins zu bezeichnen. Darüber hinaus sollten die weiteren Kontaktdaten und -Personen, die Satzung und gegebenenfalls weiteres Informationsmaterial über die Tätigkeit des Vereins beigefügt werden.
