Vorläufige Bestätigung des Nachtflugverbots für gewerblichen Passagierflugverkehr am Verkehrsflughafen Leipzig/Halle

- BVerwG, B.v. 01.11.2007 - 4 VR 3001/07 -

1. Ein allgemeines Bedürfnis nach Durchführung gewerblichen Passagierflugverkehrs in der Nachtkernzeit (0:00 bis 5:00 Uhr) ist nicht geeignet, sich über das Interesse von Flughafenanwohnern am Schutz der Nachtruhe (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG) hinwegzusetzen, wenn ihnen schon durch Frachtflugverkehr, der auf die Nachtstunden angewiesen ist, eine massive Beeinträchtigung ihrer Nachtruhe zugemutet wird.

2. Das verhängte Nachtflugverbot ist mit Art. 12 Abs 1 GG vereinbar.

 

Rechtsschutz gegen luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung

- VG Stuttgart, U.v. 15.09.2009 - 3 K 364/09 -

1. Die Änderungsgenehmigung zu einer bestandskräftigen Genehmigung gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) kann nur insoweit angegriffen werden, als Dritte erstmals oder weitergehend als bisher betroffen werden.

2. Ein "Sperrgrundstück" vermittelt keine schutzwürdige Rechtsposition.

3. Die Frage, ob dem Adressaten der Flugplatzgenehmigung das Nutzungsrecht an den innerhalb des Fluggeländes liegenden Grundstücken zusteht, kann jedenfalls bei unklarer Rechtslage einer zivilrechtlichen Klärung außerhalb des Genehmigungsverfahrens vorbehalten bleiben.

4. Hinsichtlich der Lärmbelastung ist die Abwägungsschwelle für den äquivalenten Dauerschallpegel und für die Maximalpegel zu berücksichtigen. Die Anwendung der Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 ist nicht zu beanstanden.

 

Informationsdienst Umweltrecht e. V.