Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie sogenannte Leitsätze. Leitsätze sind aus dem Inhalt einer Entscheidung eines Gerichts entnommene Sätze, die den wesentlichen Kern der Entscheidung enthalten. Allerdings werden seitens der Gerichte nicht für jede Entscheidung ein oder mehrere Leitsätze aufgestellt.
Die von Gerichten aufgestellten Leitsätze haben keine größere Wirkung als die Entscheidung selbst. Sie dienen aber meist den unteren Gerichten als Richtschnur.
Bei den Leitsätzen, die von der Redaktion aufgestellt wurden, handelt es sich um Entscheidungen, die keine gerichtlichen Leitsätze beinhalten, aber deren wesentlicher Kern dennoch in wenigen Sätzen zusammengefasst und pointiert werden kann.
Die Einordnung in die verschiedenen Kategorien ist eine Vorauswahl der Redaktion. Ein Leitsatz bzw. Urteil behandelt aber oft mehr als eine der aufgeführten Rechtsgebiete, so dass es zu Überschneidungen kommt. Denken Sie also auch daran “quer zu denken”, d.h. bei einer bestimmten Frage bei allen in Betracht kommenden Kategorien nachzuschauen.
Die Ordnung der nachfolgenden Seiten in Themen wird sich in der Zukunft noch mehrmalig ändern, da mit zunehmender Zahl an Leitsätzen zugunsten der Übersichtlichkeit eine Ausdifferenzierung stattfinden muss.

Informationsdienst Umweltrecht e. V.