Zur Zulässigkeit einer Wasserkraftanlage in einem Naturschutzgebiet

– BayVGH, B.v. 26.02.2007 - 8 ZB 06.879 –

1. Aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) ergibt sich nicht notwendig ein Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes.

2. Zwingende Rechtsvorschriften des Naturschutzrechts (hier: Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG) können der Errichtung und dem Betrieb einer privaten Wasserkraftanlage entgegenstehen.

Beachtlichkeit von Geräuschsummationen bei Zusammenwirken von Windkraft- und Verkehrsanlagen

- VG Aachen, B.v. 9.7.2007 – 6 L 127/07 -

1. Der von einer nahe gelegenen Bundesautobahn ausgehende allgemeine Verkehrslärm ist dem Betrieb einer Windenergieanlage nicht zurechenbar.

2. Eine Summation von allgemeinem Verkehrslärm und den von einer Windenergieanlage ausgehenden Geräuschimmissionen ist in der TA Lärm nicht vorgesehen und aufgrund der unterschiedlichen Geräuschcharakteristik auch nicht angebracht.

3. Das Zusammentreffen von Geräuschimmissionen von Windenergieanlagen und allgemeinem Verkehrslärm einer Bundesautobahn allein macht eine Sonderfallprüfung nach Nr. 3.2.2 der TA Lärm in der Regel nicht erforderlich. Aufgrund der Vorbelastung durch allgemeinen Verkehrslärm einer Bundesautobahn würde eine Sonderfallprüfung regelmäßig auch zu Ungunsten des sich gegen die hinzutretende Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen wendenden Nachbarn ausfallen.

 

Baugenehmigung für Windkraftanlage

- OVG Magdeburg, U.v. 23.7.2009 - 2 L 302/06 -

1. Begehrt der Kläger eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage, ist das Rechtsschutzbedürfnis nur dann nicht gegeben, wenn die in Streit stehende Anlage unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr errichtet werden könnte und die beantragte Genehmigung deshalb ins Leere ginge.

2. Einem Anlagenbetreiber ist es nicht verwehrt, eine Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen, wenn sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herausstellt, dass die Genehmigungs- und Widerspruchsbehörde die beantragte Genehmigung zu Unrecht wegen entgegenstehender Festsetzungen in einem unwirksamen Regionalplan abgelehnt und deshalb ein Entgegenstehen sonstiger Belange oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht geprüft hat.

3. Wird bei der Regionalplanung ein ergänzendes Verfahren nach § 9 Abs. 3 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG LSA) durchgeführt, bei der die Regionalversammlung in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist, ist das Verfahren erst mit der erneuten Bekanntmachung des Regionalplans im Sinne der Überleitungsvorschrift des § 23 Abs. 3 Sätze 2 und 3 ROG 1998 abgeschlossen.

4. Das völlige Fehlen des Umweltberichts ist kein unbeachtlicher Verfahrensfehler.

5. Zur Abwägung bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie.

6. Zum Artenschutz als entgegenstehender öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei der Errichtung einer Windenergieanlage.

 

 

Informationsdienst Umweltrecht e. V.